Datenschutz Grundverordnung DSGVO
Bundesdatenschutzgesetz 'neu'

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO oder DS-GVO; französisch Règlement général sur la protection des données RGPD, englisch General Data Protection Regulation GDPR) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Datenverarbeiter, sowohl private wie öffentliche, EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, und auch andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.


Die Verordnung ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen / Ihre Behörde ?

Technische Sicherheitsmaßnahmen (TOMs)
Die zu implementierenden technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen orientieren sich an den Schutzzielen der Vertraulichkeit, der Integrität und Authentizität der personenbezogenen Daten.

Unternehmen und Behörden müssen eine Sicherheitspolitik etablieren, die auf der Grundlage einer Risikoanalyse die unter anderem die nachfolgend genannten Punkte umfaßt :


Im Ergebnis sind Unternehmen und Behörden damit verpflichtet, ein Informationssicherheit - Managementsystem und ein Risikomanagement zu etablieren, um den Anforderungen der DSGVO zu genügen.


Diese Verpflichtung trifft nicht nur Unternehmen und Behörden, die ihre eigenen Daten verarbeiten, sondern ausdrücklich auch diejenigen, die die Daten im Auftrag anderer verarbeiten.



id newmedia hat die DSGVO für Unternehmen und Behörden intensiv seit 2017 begleitet und die Umsetzung realisiert.

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